Allgemeine Geschäftsbestimmungen Kürmayr & Wagner GesbR

Gültig ab 03.01.2017


1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Kürmayr & Wagner GesbR (nachfolgend “Auftragnehmer” genannt) schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung oder eines Angebotes angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und auf 14 Tage ab Zustellung befristet.
2. Leistungen der Kürmayr & Wagner GesbR
2.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:
- Ausarbeitung von Konzepten
- Global- und Detailanalysen
- Erstellung von (Software)Individualprogrammen
- Mitwirkung bei der Inbetriebnahme
- Telefonische Beratung
- Programmwartung
- Hostingdienstleistungen
- Sonstige Dienstleistungen der Informationstechnologie
2.2. Die Ausarbeitung individueller Konzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
2.3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.5. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.
2.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen
2.7. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.
2.8 Der Auftragnehmer ist im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen bestrebt, ihren Dienst rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten, übernimmt jedoch für den jederzeitigen und ununterbrochenen Zugang zu den vereinbarten Diensten keine Garantie. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie dafür, dass die vertraglich vereinbarten Dienste und Angebote von allen Endgeräten aus problemlos nutzbar sind. Über vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die zur Störungsbehebung, zur Vornahme von Wartungsarbeiten, zum Ausbau des Dienstes etc. nötig sind, wird der Kunde - soweit möglich - rechtzeitig informiert. Als Betriebsunterbruch gilt hierbei eine Nichtverfügbarkeit eines Dienstes von mindestens 30 Minuten.
2.9 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Leistungen jederzeit zu ändern sowie Produkteanpassungen und -neuerungen durchzuführen. Der Kunde ist selber verantwortlich, sich diesbezüglich zu informieren. Für bereits abgeschlossene Hostingverträge gelten die Leistungen als Grundlage, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angeboten wurden. Bestehende Kunden, welche von den Anpassungen und Neuerungen profitieren wollen, müssen den vorhandenen Vertrag künden und ein neues Hostingabonnement bestellen.
2.10 Der Auftragnehmer kann jederzeit den Leistungsumfang anpassen, wenn gewisse Dienste und Angebote die Serverstabilität und/oder –performance negativ beeinträchtigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt sicherheitsrelevante Updates und Änderungen an Systemkomponenten und Applikationen durchzuführen. Diesbezüglich ist der Auftragnehmer nicht zur Information verpflichtet. Die Prüfung der Kompatibilität und die Durchführung von allfälligen, mit der Neuerung zusammenhängenden Anpassungen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden und sind dessen Pflicht.
2.11 Der Auftragnehmer erbringt E-Mailsupport, bezogen auf die eigenen Dienste und Angebote. Für Support im Hinblick auf Programmierung, Anwendung von Software eines Drittanbieters oder Serveradministration ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Wird dieser trotzdem geleistet, so geschieht dies als Service am Kunden. Der Auftragnehmer kann diesbezüglich aber nicht haftbar gemacht werden, bzw. zur Erbringung dieses Supports gezwungen werden. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner betrieblichen Ressourcen bemüht, den Supportdienst in schnellst möglicher Zeit zu leisten, eine Garantie hierfür kann aber nicht übernommen werden.
2.12 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche Mitteilungen per Email an den Kunden zu richten. Ebenso, aber nicht ausschließlich, Ankündigungen zu Produkteanpassungen und –neuerungen, technische Unterhaltsarbeiten, Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Einrichtungs- und Kündigungsbestätigungen, verlorene Zugangsdaten usw. Diesbezüglich verpflichtet sich der Kunde (gem. Ziffer 4.3) seine E-Mailadresse sowie sämtliche Daten aktuell zu halten.
3. Preise, Steuern und Gebühren
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. - stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet.
Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
3.4. Allfällige Preissenkungen auf unseren Dienstleistungen können nicht auf bereits abgeschlossene Verträge geltend gemacht werden. Zudem besteht auf diesen keine Rückforderungsberechtigung.
4. Verpflichtungen des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet sämtliche übermittelte Daten (insbesonders Zugangsdaten) vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist gegenüber dem Auftragnehmer, für jede Benützung seiner Domain verantwortlich und haftet für jeden Schaden, der aus einem Missbrauch entsteht. Er verpflichtet sich, alle notwendigen Massnahmen zu treffen, damit über seine vertraglich vereinbarten Services nicht unerlaubt in fremde Systeme eingegriffen werden kann, Programme manipuliert oder Computerviren eingeschleust werden können. Für sämtliche Schäden, welche durch den Missbrauch eines vertraglich vereinbarten Service verursacht wird (z.B. Hacking durch fehlerhafte oder nicht aktualisierte Skripts, bzw. durch gleiche Zugangsdatenverwendung bei FTP und Datenbanken, Spam-Attacken über einen Kundenmailaccount, usw.) haftet vollumfänglich der Kunde!
4.2 Sollte der Kunde seine Zugangsdaten an Dritte weitergeben müssen, so ist dies nur im Zusammenhang mit Webdesign und Programmierarbeiten erlaubt. Der Kunde verpflichtet sich auch hier sicherzustellen, dass Drittpersonen sämtliche Vorschriften dieser AGB einhalten. Der Kunde haftet gegenüber dem Auftragnehmer für sämtliche Verletzungen oder schuldhaftem Fehlverhalten im Bezug auf diese AGB, infolge der Nutzung der Dienste durch berechtigte und unberechtigte Dritte. In jedem Fall hat der Kunde dem Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, zu befreien.
4.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, allfällige Unkosten, welche aufgrund ungültiger Kundendaten - Emailkontakt und Adresse - entstehen, in Rechnung zu stellen. Dies betrifft vor allem Mehraufwand in Bezug auf Adressprüfung, neue Rechnungserstellung und/oder Rechnungsversand per Post usw.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, bei der Nutzung der Dienste Internationales und Österreichisches Recht sowie allgemein anerkannte Verhaltensregeln einzuhalten. Er ist für den Inhalt der Informationen (Texte, Bilder, Klänge, Computerprogramme, Datenbanken, Audio-/Video-Files usw.) verantwortlich, die er oder Dritte über seine Domain übermitteln oder bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereithält. Der Kunde ist auch für Hinweise (insbesondere Links) auf solche Informationen verantwortlich. Insbesondere dürfen über die Domain des Kunden die folgenden Informationsgehalte nicht verbreitet werden:
•    Gewaltdarstellungen
•    Pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen
•    Aufrufe zur Gewalt
•    Rassendiskriminierung
•    Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
•    Unerlaubte Glücksspiele
•    Betrügerische Inhalte (Abofallen, Internetbetrug etc.), Gewinnversprechungen und dergleichen, die zur eigenen Bereicherung dienen
•    Informationen, Dateien und Bilder – die nationale oder internationale Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte (Namens- und Markenrechte) Dritter verletzen
4.5 Das Betreiben von Diensten, welche die betrieblichen Ressourcen des Auftragnehmers nachteilig beeinflussen, ist nicht erlaubt.
Insbesondere werden folgende Inhalte nicht geduldet:
•    File Downloadseiten/File-Sharing/Torrent-Tracker (MPEG, AVI, MP3 u.a.)
•    Anbieten/Bereitstellen/Hochladen von Dateien, Software oder Material das virenverseucht oder beschädigt ist oder in einer sonstigen Art und Weise einen anderen Computer schädigen bzw. in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigen kann.
•    Banner(tausch) –systeme
•    Streaming/Online-Radio
•    Online Spiele
•    Adult Webseiten (Seiten mit Bildmaterial von pornographischem Inhalt, gem. Ziffer 4.4)
•    Internetseiten mit radikal politischen oder religiösen Inhalten (gem. Ziffer 4.4)
4.6 Welche Inhalte unter einen dieser Punkte fallen, liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren keinen Zugang zu Websites haben, die nur für Personen über 16 bzw. 18 Jahren bestimmt sind.
4.7 Das Untervermieten von Webverzeichnissen ist nicht erlaubt.
4.8 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Domain des Kunden bei missbräuchlicher Verwendung oder weil dessen Benutzerverhalten in irgendeiner Weise des Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigt, mit sofortiger Wirkung auf Kosten des Kunden zu sperren. Als missbräuchliche Verwendung gilt namentlich die Nichterfüllung der oben sowie der unten (Ziffer 5/6) genannten vertraglichen Pflichten des Kunden. Die Sperrung bleibt solange bestehen, bis der jeweilige Sachverhalt geklärt ist, der Kunde den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte erbringt und/oder in einem Rechtsstreit ein richterliches Urteil vorliegt. Schadenersatzansprüche seitens des Auftragnehmers bleiben in jedem Fall der missbräuchlichen Verwendung des Hostings oder des Verstosses gegen die AGB ausdrücklich vorbehalten.
5. E-Mails
5.1 Der Kunde hat die Zugänge in seinem persönlichen elektronischen Postfach (Email) regelmässig zu kontrollieren. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, elektronische Post, die große Speicherkapazität in Anspruch nimmt, nach Ankündigung zu löschen.
5.2 Das Versenden von Werbe-Emails durch den Vertragspartner an Dritte, ohne von diesen dazu aufgefordert worden zu sein, ist unzulässig. Der Auftragnehmer behält sich bei Bekanntwerden vor, das Hosting/die Domain des Kunden ohne Ankündigung bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren. Das Versenden unerwünschter Massenmails (Spamming, Mail Bombing) über die Server des Auftragnehmers ist untersagt. Ebenso ist die Nutzung von Mailinglisten in einem Ausmaß, welches die Betriebsstabilität unserer Systeme gefährden könnte, strikte untersagt. Solche Verhaltensweisen gelten als missbräuchliche Verwendung und haben die oben genannten Sanktionen zur Folge (Ziffer 4.8).
5.3 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass der Einsatz eines Spam-Filters je nach Konfiguration in Einzelfällen auch erwünschte bzw. erwartete Mails filtern und blockieren kann. Für allenfalls dadurch nicht erhaltene Mails lehnt der Auftragnehmer jegliche Haftung ab.
6. Liefertermin
6.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
6.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
6.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
7. Zahlung
7.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmer) sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
7.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
7.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.
7.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.
7.5 Der Kunde hat die per Email zugestellte Rechnung im PDF-Format als Zahlungsgrundlage zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten der Kürmayr & Wagner GesbR gehenden Spesen der Bank und Post, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
8. Urheberrecht und Nutzung
8.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
8.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
8.3. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
9. Rücktrittsrecht
9.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
9.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
9.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
10. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
10.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
10.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.
10.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
10.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
10.5. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
10.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
11. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung bei laufenden Dienstleistungen
11.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die Dauer eines Jahres, abgeschlossen.
11.2 Die Mitteilung, bzw. Rechnung für die Verlängerung des Vertrages, erfolgt zum Ablauf der Vertragsdauer (d.h. 12 Monate nach Vertragsbeginn) und wird per Mail an die bei der Bestellung definierte Emailkontaktadresse gesandt (siehe auch Ziffer 4.3). Erfolgt bis zum Datum des Zahlungszieles lt. Rechnung keine Zahlung, so ist der Auftragnehmer berechtigt den Account zu sperren, bzw. zu kündigen und alle sonstigen Leistungen zurückzubehalten. Diese Sperrung bleibt solange bestehen, bis der Zahlungseingang beim Auftragnehmer verbucht wurde. Für allfällige daraus entstehende Schäden, Forderungen usw. des Kunden, schliesst der Auftragnehmer jegliche Haftung aus.
11.3 Jede Vertragspartei kann den Vertrag, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, auf Ende der einjährigen Abonnementsdauer auflösen. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Im gegenseitigen Einverständnis zwischen den Vertragsparteien (Kunde und Auftragnehmer) kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. Erfolgt die Auflösung des Vertrages vor Ablauf der Mindestdauer oder auf einen speziellen Termin (nicht auf Vertragsende mit ordentlicher Kündigung), so ist die Rückvergütung der bereits bezahlten Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und verfällt an den Auftragnehmer.
11.4 Nach Vertragsablauf (Kündigungstermin) ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Daten des Kunden zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten selber verantwortlich. Im Falle einer außerordentlichen fristlosen Vertragsauflösung werden die Daten nach Ablauf einer 10-tägigen Sicherheitsfrist ab dem Datum der Kündigungsmitteilung gelöscht.
11.5 Bei missbräuchlicher Verwendung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Als missbräuchliche Verwendung gilt namentlich die Nichterfüllung der in Ziffer 4 und 5 genannten vertraglichen Pflichten des Kunden.
11.6 Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die vorliegenden AGB, insbesondere bei Rufschädigung oder Verunglimpfung des Auftragnehmers in jeglicher Form (Foren, Chats, usw.; Faken sowie ehrverletzendes Verhalten oder Drohungen gegenüber Mitarbeitern), ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
11.7 Bei Missbrauch der Dienste und Services  ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, den Account fristlos zu kündigen, zu sperren und zu löschen. Eine Haftung des Auftragnehmers bei einer solchen Sperrung/Löschung des Accounts ist ausgeschlossen.
12. Haftung
12.1. Für schadenverursachende Ereignisse, die auf den Übertragungswegen des Auftragnehmers oder anderen Leistungsanbietern eingetreten sind, haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn die Schäden vorsätzlich oder grobfahrlässig durch den Auftragnehmer verursacht wurden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch von Dritten zugefügt werden. Dazu gehören auch Schäden durch Computerviren.
12.2. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Kompatibilität, der von ihm verwendeten Komponenten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass die Domain von allen Endgeräten aus problemlos benutzbar ist. Der Auftragnehmer lehnt jede Gewährleistung bzw. Haftung für den Verlust oder die unbefugte Veränderung von E-Mail-Nachrichten ab. Der Auftragnehmer haftet nicht für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur (Umschaltungen usw.) oder der Einführung neuer oder anderer Technologien dienen. In jedem Falle ist die Haftung des Auftragnehmers auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden jeder Art, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
13. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
14. Datensicherheit
14.1. Für Daten, die vom Kunden - gleich in welcher Form - an den Auftragnehmer übermittelt werden, stellt der Kunde selbst Sicherungskopien her. Auch wenn die Server des Auftragnehmers gesichert werden, ist der Kunde für die Sicherung der übermittelten Daten selbst verantwortlich. Für den Fall des Datenverlusts ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Daten nochmals und unentgeltlich an den Auftragnehmer zu übermitteln.
14.2. Es wird dem Kunden empfohlen, vor jeder eigenen oder in Auftrag gegebenen Änderung eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
14.3. Der Kunde ist ebenfalls selbst für die Aktualisierung seines Systems (auch Software von Drittanbietern) zuständig und verpflichtet, insbesondere sicherheitsrelevante Updates zu installieren. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, unsichere Anwendungen/Applikationen ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Diese Sperrung bleibt solange bestehen, bis der jeweilige Sachverhalt geklärt ist und/oder die Anwendungen/Applikationen mit den entsprechenden Updates wieder dem aktuellen Sicherheitsstandard entsprechen. Für diesbezüglich entstandene Schäden, bzw. Forderung schliesst der Auftragnehmer jegliche Haftung aus.
14.4. Aus Datensicherheitsaspekten verpflichtet sich der Auftragnehmer lediglich dem Vertragspartner direkt Auskunft über seine beim Auftragnehmer verarbeiteten Daten zu erteilen. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, dafür ist der Kunde selber verantwortlich und haftbar. Ebenso akzeptiert der Auftragnehmer sämtliche Anpassungen des gebuchten Dienstes ausschließlich durch den Kunden bzw. den Vertragspartner. Dritte sind nicht berechtigt Änderungen und/oder Anpassungen eines bestehenden Dienstes für einen Kunden/Vertragspartner zu beantragen.
14.5. Bei Todesfall eines Vertragspartners, ist der Auftragnehmer nur bei einer vorliegenden amtlichen Bescheinigung verpflichtet, Auskünfte bezüglich der Zugangsdaten für die Dienste des verstorbenen Vertragspartners an Erben zu erteilen.
14.6. Bei Inhaberwechsel, bzw. Wechsel des Vertragspartners wird die Umschreibung der Kundendaten erst nach Eingang aller erforderlichen Daten vollzogen. Welche Daten dabei erforderlich sind wird im Einzelfall vom Auftragnehmer vorgegeben. Bei Unstimmigkeiten zwischen mehreren Parteien über eine Domain bzw. einen Account beim Auftragnehmer, müssen die Parteien eigenständig eine Einigung finden.
14.7. Bei Verletzungen der Ziffer 4 - unerlaubte Inhalte einer Seite - ist der Auftragnehmer nur durch einen richterlichen Entscheid, bzw. durch den Auftrag des Vertragspartners selber, gezwungen die entsprechende Website zu sperren. Der Auftragnehmer schliesst diesbezüglich jegliche Haftung aus.
15. Datenschutz, Geheimhaltung
15.1. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
15.2. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Bei der Bearbeitung der Personendaten hält sich der Auftragnehmer an die rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes.
15.3. Der Auftragnehmer ist bei der Feststellung rechts- oder sittenwidriger Handlungen berechtigt, Kundendaten an Dritte, namentlich der Strafbehörde, zu übergeben. Ebenso ist sich der Kunde bewusst, dass der Auftragnehmer durch Gerichte und Behörden zur Herausgabe von Kundendaten verpflichtet werden kann.
15.4. Bei der Benutzung des Internets bestehen für den Kunden verschiedene Datenschutzrisiken. Insbesondere ist der Datenschutz bei der unverschlüsselten Übermittlung von Daten nicht gewährleistet. Daher muss damit gerechnet werden, dass unverschlüsselt übermittelte E-Mails von Dritten unberechtigterweise gelesen, verändert oder unterdrückt werden können. Die Verschlüsselung und Chiffrierung von übertragenen Informationen können den Schutz vor unbefugtem Zugriff verbessern. Firewalls können das unerwünschte Eindringen von nicht zugriffsberechtigten Dritten möglicherweise verhindern oder jedenfalls erschweren. Die Ergreifung von Massnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Der Auftragnehmer behält sich die jederzeitige Änderung dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der einzelnen Dienstleistungen ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
16.2. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, gilt als vereinbart, was dem angestrebten Zweck rechtmäßig entspricht oder möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben rechtsgültig.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.